
Von der ersten Einschätzung bis zur Auszahlung begleiten wir Sie persönlich. Verhandeln müssen Sie mit niemandem – das übernehmen wir.
Ein fester Ansprechpartner koordiniert Begutachtung, Werkstatt und – auf Wunsch – den Fachanwalt. Ihr Schaden wird vor Ort am Fahrzeug aufgenommen, nicht nach Aktenlage am Schreibtisch bewertet.
Transparent, kurzfristig und ohne Papierkram für Sie. So sieht der Weg konkret aus.

Sie melden den Schaden – telefonisch oder über das Formular. Sie erhalten eine erste fachliche Einschätzung und wir klären Ihre Rechte gegenüber der Versicherung.

Wir vereinbaren kurzfristig einen Vor-Ort-Termin – bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt. In Heilbronn und der gesamten Region.

Mit professioneller Messtechnik, aussagekräftigen Fotos und detaillierten Notizen dokumentieren wir sichtbare und verdeckte Schäden – die Grundlage für die volle Regulierung.

Innerhalb von 24 bis 48 Stunden erhalten Sie ein ausführliches, rechtssicheres Gutachten. Auf Wunsch senden wir es direkt an alle Beteiligten.

Die Versicherung prüft das Gutachten. Auf Wunsch übernehmen wir die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung oder binden einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ein.

Nach der Prüfung wird die Reparatur freigegeben – oder im Fall der fiktiven Abrechnung der Schadenersatz ausgezahlt. Die Entscheidung liegt allein bei Ihnen.
Kein wochenlanges Warten auf einen Termin. Vom Anruf bis zum fertigen Gutachten vergehen in der Regel nur wenige Tage.
Schaden bei uns melden
Begutachtung vor Ort
Rechtssicher erstellt
Bei der Versicherung
Reparatur oder Geld
Was direkt nach dem Unfall passiert, entscheidet oft über die Höhe Ihres Anspruchs.
Der Aufwand für Sie ist minimal. Den Rest erledigen wir.
Noch unsicher? Rufen Sie uns an – die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
0157 76488744In der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden – häufig schon am selben oder nächsten Werktag. Wir richten uns nach Ihnen.
Nein. Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug – nach Hause, an den Arbeitsplatz oder in Ihre Werkstatt in Heilbronn und der gesamten Region.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens (§249 BGB). Für Sie ist das in der Regel kostenfrei.
Besser nicht. Erst das Gutachten, dann die Reparatur – sonst lässt sich die Wertminderung kaum noch durchsetzen und es fehlt der Nachweis bei späteren Streitigkeiten.
Auf Wunsch ja. Wir koordinieren die Kommunikation oder binden auf Ihren Wunsch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ein.
Ein Anruf genügt – den Rest übernehmen wir. Unabhängig, schnell und für Sie bei unverschuldetem Unfall kostenfrei.